Hilfe in Rechtsangelegenheiten mit Kranken- und Pflegekassen

Kerzdörfer - Rechtsberatung für gesetzliches Kranken- und Pflegeversicherungsrecht bietet Ihnen kompetente Rechtsberatung in Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Transparenz der Beauftragung / Bevollmächtigung

Bei Bedarf führen wir das Widerspruchsverfahren in Ihrem Auftrag gegen die Entscheidung einer gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse. Die hierzu erforderliche gesetzliche Zulassung liegt seit dem Jahr 1999 vor. Auch für Klagen vor Sozial- oder Landessozialgerichten können Sie uns beauftragen.

Im Vorfeld sichern wir Ihnen zu, dass wir für Sie die Erfolgsaussichten und Risiken bei der Einlegung möglicher Rechtsmittel prüfen und mit Ihnen die Vorgehensweise abklären.

Falls ein eingereichter Widerspruch zu einer Rücknahme des für Sie belastenden Bescheides führt, muss die Kranken- / Pflegekasse zu 100 % die Kosten der Rechtsberatung übernehmen, d.h. das Verfahren wäre in diesem Fall für Sie somit kostenlos. 

  • Kundenvorteile

Profitieren Sie von unserem über 29jährigen Krankenkassen-Know-How in fast allen Themenfeldern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.  Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular unter "Kontakt / Feedback" und tragen Ihr Problem an uns heran.

  • Honorarvereinbarungen

Die Höhe der Vergütung für die Rechtsberatung richtet sich nach der Komplexität des zugrunde liegenden Sachverhalts und den Gesamtumständen des Einzelfalls. Zu spezifischen Sachverhalten ist das RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) maßgebend. Für Sie ist aber wichtig zu wissen, dass Sie im Vorfeld unserer Beauftragung genau wissen was Sie unsere Beratungsleistungen (durch gemeinsame schriftliche Festlegung in einer Vergütungsvereinbarung) exakt kosten werden; dies sichern wir Ihnen ausdrücklich zu!