Hilfe in Rechtsangelegenheiten mit Kranken- und Pflegekassen
Kerzdörfer - Rechtsberatung für gesetzliches Kranken- und Pflegeversicherungsrecht bietet Ihnen kompetente Rechtsberatung in Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
- Transparenz der Beauftragung / Bevollmächtigung
Bei Bedarf führen wir das Widerspruchsverfahren in Ihrem Auftrag gegen eine Entscheidung von gesetzlichen Kranken- oder Pflegekassen. Die hierzu erforderliche gesetzliche Zulassung liegt seit dem Jahr 1999 vor. Auch für Klagen vor Sozial- oder Landessozialgerichten können Sie uns beauftragen.
Im Vorfeld sichern wir Ihnen zu, dass wir für Sie die Erfolgsaussichten und Risiken bei Einlegung möglicher Rechtsmittel prüfen und mit Ihnen die Vorgehensweise abklären.
Falls ein eingereichter Widerspruch zu einer Rücknahme des für Sie belastenden Bescheides führt, muss die Kranken- / Pflegekasse zu 100 % die Kosten der Rechtsberatung übernehmen, d.h. das Verfahren wäre in diesem Fall für Sie somit kostenlos.
- Kundenvorteile
Profitieren Sie von unserem über 21jährigen Krankenkassen-Know-How in fast allen Themenfeldern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular unter "Kontakt / Feedback" und tragen Ihr Problem an uns heran.
Honorarvereinbarungen
Je nach Komplexität eines Sachverhaltes richtet sich die von Ihnen und uns festzusetzende Honorarvereinbarung. Zu spezifischen Sachverhalten ist das RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) maßgebend. Für Sie ist aber wichtig, dass wir Ihnen zusichern, dass Sie zu jedem Zeitpunkt wo wir für Sie tätig sind, Sie genau wissen was unsere Beratungsleistungen exakt kosten und wir dies im Vorfeld gemeinsam absprechen !